06-10-2026
Maschinenverordnung: vorbereitet auf 2027
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 grundsätzlich. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei Maschinenprojekten, deren Auslieferung in diesen Übergangszeitraum fällt, sollte frühzeitig geklärt werden, welche Vorschriften gelten. Das Bestell- oder Konstruktionsdatum allein ist dafür nicht entscheidend.
Die Verordnung berücksichtigt digitale Steuerungen und vernetzte Maschinen stärker. Sie enthält unter anderem Anforderungen zum Schutz von Steuerungssystemen vor unerwünschter Beeinflussung sowie Regelungen für wesentliche Veränderungen an Maschinen. Außerdem ermöglicht sie digitale Betriebsanleitungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Für ein Maschinenprojekt bedeutet das: Sicherheitsfunktionen, die Rolle der Software, Verbindungen zu anderen Systemen und die erforderliche Dokumentation frühzeitig besprechen. Ebenso sollte festgelegt werden, wer welche Arbeiten und Bewertungen übernimmt. Eine bestehende Maschine muss nicht allein aufgrund des neuen Stichtags vollständig neu bewertet werden. Bei Veränderungen ist jedoch zu prüfen, welche Pflichten entstehen.
DI Installaties unterstützt bei der elektrotechnischen Planung, der Schaltplandokumentation und der Steuerungstechnik. Wir stimmen unseren Beitrag mit dem Auftraggeber und bei Bedarf mit einem Spezialisten für Maschinensicherheit ab. So können die technische Ausarbeitung und die Dokumentation auf die Projektanforderungen abgestimmt werden.